Firmengründungen in Dubai
Dubai ist zurzeit weltweit der Hotspot für Start-ups und Firmengründer. Riesenchancen, aber auch viele landestypische Falschtricke, die auf jeden Fall beachtet werden müssen. Zusammen mit unserem Partnerbüro vor Ort in Dubai schaffen Sie den Markteintritt, ohne teures Lehrgeld zahlen zu müssen.
Statt des Halbwissens aus YouTube Videos finden Sie hier die praktisch verwertbaren Informationen für einen erfolgreichen Start.
Lage: Dubai ist die Hauptstadt des Emirates Dubai am Persischen Golf. Sie liegt am Nordrand des Emirates und ist seine größte Stadt. Jährlich besuchen rund 14 Millionen ausländische Touristen Dubai.
Währung: VAE-Dirham. Ein Euro sind etwa 3,9 VAE-Dirham (=AED).
100 %: Ausländer dürfen in Dubai eine zu 100 Prozent in ausländischem Besitz befindliche Gesellschaft, die Limited Liability Company (LLC) – sie ist vergleichbar mit der deutschen GmbH – gründen. Damit braucht ein örtlicher Aufpasser, also ein „Service-Agent“, nicht eingestellt werden.
Service-Agent: Ein Aufpasser („Service-Agent“) ist dann notwendig, wenn statt der juristischen Person der LLC eine Einzelunternehmung als Rechtsform gewählt wird, die Sole Proprietorship. Dieser Aufpasser ist ein Emirati, also eine Person mit der Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate, der zwischen 8000 und 25.000 AED pro Jahr kostet.
Steuern: Aktuell werden noch keine Steuern erhoben, weder bei der LLC noch bei der Einzelunternehmung. Die mit unserer Einkommensteuer vergleichbare Personal-Tax beträgt Null Prozent.
Steuern: Seit 2023 wird eine neue Corporate Tax in Höhe von neun Prozent auf den Gewinn von LLC-Gesellschaften erhoben. Dubai möchte, so scheint es, sein internationales Image einer Steuer-Oase etwas verbessern. Dies betrifft aber nur Kapitalgesellschaften. Bei der Einzelunternehmung beträgt die, mit unserer Einkommensteuer vergleichbare Personal-Tax, Null Prozent.
Zwangsabgaben: Auch diese müssen berücksichtigt werden: Zwangsabgaben, die für Start-ups und Unternehmer, die noch wenig Gewinn erwirtschaften, eine erhebliche Belastung darstellen können. In Abhängigkeit von der Tätigkeit des Betriebes müssen jährlich Lizenzgebühren bezahlt werden.
Lizenzgebühren: Die Lizenzgebühr ist für ein Dienstleistungsunternehmen geringer als für eine Handelsfirma. Die Lizenzkosten bei der Firmengründung sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Anzahl der Angestellten und der
Mitgesellschafter, Mietoptionen für ein Büro oder einen Laden oder ein Lager. Auch bei einem „klingenden“ Firmennamen wird eine Lizenzgebühr erhoben.
Beachtung: Die lizenzabhängige Dubai Economic Departement Fee beträgt rund 13.000 AED, sie wird allerdings ab dem zweiten Geschäftsjahr geringer. Wer als Händler tätig ist, zahlt zusätzlich 10.000 AED Lizenzkosten. Ist ein Unternehmen als Dienstleister tätig und betreibt keinen Handel, dann muss die allgemeine Handelslizenz nicht bezahlt werden.
Weitere Beispiele: Künstler, Sänger, Redakteure, IT-Spezialisten mit Laptop oder Internet-Influencer zahlen eine Lizenz von etwa 8000 AED jährlich. Es sind hier die „Einzelkämpfer“ ohne Personen und ohne Büro gemeint und sie werden auch nicht gezwungen, ein Büro zu mieten. Eine Autovermietung beispielsweise muss ein Büro vorweisen und dafür monatlich ab 450 AED zahlen.
Gründungsgebühren: Für eine Firmengründung sind rund 12.000 AED zu zahlen. Darin eingeschlossen ist die Erstgenehmigung, die Reservierung des Handelsnamens, Beglaubigungen und Übersetzungen, die Einwandererkarte, Einreisgenehmigung und auch ein medizinischer Test. Tiefer in die Tasche greifen muss man, wenn ein örtlicher Gründungsservice in Anspruch genommen wird. Dies hat aber den Vorteil, dass diese Leute die Kontakte zu den Ämtern haben, die Formulare in der Landessprache bearbeiten können und vieles mehr. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 19.500 AED.
Heimatdokumente: Für die Gründungen eines Unternehmens sind heimatliche Dokumente notwendig. Dazu gehören u. a. der Reisepass, eine deutsche Heimatadresse und die aktuelle Stromrechnung vom Energieversorger in Deutschland.
Rangliste für Gründungen: Der Global Entrepreneurship Monitor veröffentlicht jährlich eine Rangliste der Länder mit den besten Bedingungen für Unternehmensgründungen. Aktuell sind Indonesien, die Niederlande und Taiwan die ersten Drei. Auf Platz vier stehen die Vereinigten Arabischen Emirate und Dubai. Deutschland steht auf Platz 16.
Freibetrag: Die neu eingeführte Körperschaftsteuer trifft die Steuerpflichtigen nicht so hart, denn immerhin wird ein Freibetrag für die ersten 100.000 US-Dollar–Gewinn eingeräumt.
Vorsicht: Im deutschen Steuerrecht gilt das Welteinkommens-Prinzip. Wenn man im Ausland ist, dann muss man nachweisbar mindestens die Hälfte eines Jahres sich dort auch aufhalten (183-Tage-Regelung).
Was können wir für Sie tun ?
Lassen Sie uns darüber sprechen.