Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank

Ein „Nein“ der Bank ist noch lange kein endgültiges „Nein“.
Wenn Ihre Hausbank für das Darlehen mehr Sicherheiten verlangt, als Sie haben, müssen Sie Ihr Vorhaben nicht gleich aufgeben. Als Kreditabsicherung zur Überwindung dieses Dilemmas gibt es ein feines Finanzierungsinstrument, nämlich eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbank kann für Sie ins wirtschaftliche Obligo gehen und ist in der Lage, Ihren Kredit maximal zu 80 Prozent abzusichern und den Weg für die Finanzierung frei zu machen.

Mit dieser Ausfallbürgschaft als Sicherheit erhalten Unternehmen leichter und in der Regel auch billiger Kredite von Banken und Sparkassen.

Als Institution, die sich die Mittelstandsförderung auf die Fahne geschrieben hat, übernimmt die Bürgschaftsbank gegenüber Kreditinstituten Ausfallbürgschaften als Kreditabsicherung für Selbstständige und Unternehmen, wenn deren Vorhaben sinnvoll sind und erfolgversprechend. In jedem Bundesland gibt es eine Bürgschaftsbank.

Die Ausfallbürgschaft kommt sowohl für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und Avalkredite in Betracht. Sogar für Umschuldungen, wenn die Kreditinanspruchnahme des Firmenkontos auf Investitionen innerhalb der letzten drei Jahre zurückzuführen ist. Damit entsteht wieder ein ausreichender Liquiditätsspielraum für Betriebsmittel und Unternehmenswachstum.

Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften für Investitionen bis zu 80% und für Betriebsmittel bis zu 60% der Kreditsumme. Der höchstmögliche Betrag einer Bürgschaft beträgt i.d.R. 2 Millionen Euro. Zwar kosten Ausfallbürgschaften zunächst Geld, machen sich aber bezahlt, weil dadurch die Kreditzinsen günstiger werden. So amortisiert sich die Bürgschaft und führt überdies zu einer Zinseinsparung. 

Im Falle einer „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) kann der Antrag für kleinere Vorhaben direkt bei den Bürgschaftsbanken gestellt werden, der Umweg über die Hausbank kann entfallen.

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